FRAGEN & ANTWORTEN

Feuerwehr in der Gemeinde Adelsdorf

Gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Hierzu haben die Gemeinden Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Feuerwehren sind demnach öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.

Nein, die Gemeinde Adelsdorf unterhält keine Berufsfeuerwehr. Die Feuerwehr Adelsdorf ist eine Freiwillige Feuerwehr.

In Bayern gibt es aktuell nur in folgenden sieben Großstädten Berufsfeuerwehren:

  • Augsburg
  • Fürth
  • Ingolstadt
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Würzburg

Ergänzend zu den Berufsfeuerwehren gibt es in Bayern Feuerwehren mit ständig besetzten Wachen. Diese sind vor allem in den größeren Städten, wie z. B. Erlangen, zu finden. Außerdem gibt es bei größeren Firmen eigene Werkfeuerwehren. Hierunter fallen auch die meisten Flughafenfeuerwehren.

Bei allen weiteren Feuerwehren handelt es sich um Freiwillige Feuerwehren, welche sich, wie der Name schon sagt, aus Freiwilligen der jeweiligen Gemeinde zusammensetzt.

Ja. Neben der Feuerwehr im Ortskern von Adelsdorf ist in den Ortsteilen Aisch und Neuhaus jeweils eine eigene Feuerwehr ansässig.

Die Feuerwehren werden eigenständig alarmiert und agieren nebeneinander. Gewisse Einsatzlagen machen jedoch ein Zusammenwirken der Wehren erforderlich.

Nein, die Frauen und Männer warten nicht im Feuerwehrhaus darauf, dass sie zu einem Einsatz gerufen werden, sondern gehen ganz normal ihren beruflichen Tätigkeiten nach, besuchen die Schule oder eine Universität.

Eine ständige Bereitschaft im Feuerwehrhaus ist bei Freiwilligen Feuerwehren nicht vorgesehen.

Nein, es gibt keine Vorgaben, welche Berufsgruppen sich bei einer Freiwilligen Feuerwehr engagieren dürfen.

Bei der Feuerwehr Adelsdorf sind von handwerklichen Berufen, wie z. B. Elektriker oder Maler, über kaufmännische Berufe, wie z. B. Industriekaufleute, bis hin zu Lkw-Fahrer und Krankenschwester alles vertreten.

Für Einsätze, Übungen und Fortbildungen in der Freizeit erhalten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr kein Entgelt.

Fallen die Einsätze jedoch auf die reguläre Arbeitszeit der Mitglieder, wird seitens der Gemeinde dem Arbeitgeber der Verdienstausfall erstattet, sodass keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung entstehen.

Notruf und Alarmierung

Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen unter anderem der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst oder die technische Hilfeleistung, wie zum Beispiel bei Verkehrsunfälle, Gefahrstoffunfälle, Hochwasser oder auch die Wohnungsöffnung oder Rettung von Tieren. Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.

Die Gemeinden können Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen ihrer Feuerwehren entstanden sind.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe/Industrie
  • Einsätze durch vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahren
  • eine vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Falschalarmierung (Vortäuschen Notfall)
  • Fehlalarme einer Brandmeldeanlage

Die Gemeinde Adelsdorf hat hierzu eine Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren (FeuerwehrkostenersatzS – FwKES) erlassen.

Näheres siehe: FeuerwehrkostenersatzS (FwKES)

Es gibt aber auch Ausnahmen. Für Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, fallen in der Regel keine Kosten an.

Wird die Numer Notrufnummer 112 gewählt, wird der Anrufer mit der örtlich zuständigen Integrierten Leitstelle (ILS) verbunden. Der Standort des Anrufers wird aufgrund der Telefonvorwohl oder der eingewählten Funkzelle bestimmt.

Erfolg der Anruf über ein Handy, sorgt die "Automatic Mobile Location", abgekürzt: AML, dafür, dass zudem automatisch der eigene Standort an die ILS übermittelt wird. Bei Festnetzanschlüssen wird teilweise auch die Anschrift des Anschlussinhabers an die Leitstelle übermittelt.

Im Falle eines ausgehenden Notrufs aus dem Gemeindebereich Adelsdorf wird das Telefonat an die ILS Nürnberg verbunden. Diese befindet sich in der Feuerwache 4 der Berufsfeuerwehr am Nürnberger Hafen.

Die ILS Nürnberg ist eine der größten deutschen Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst und für ca. 1,2 Millionen Einwohner zuständig. Es werden Notrufe aus folgenden Bereichen entgegengenommen:

  • Stadt Nürnberg
  • Stadt Fürth
  • Stadt Erlangen
  • Landkreis Nürnberger Land
  • Landkreis Fürth
  • Landkreis Erlangen-Höchstadt

Der Disponent der Leitstelle erfragt vom Anrufer wichtige Daten zum Einsatz. Eine Orientierung zu den Fragen geben Ihnen hierbei die 5 W-Fragen:

  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie viele Personen sind verletzt oder in Gefahr?
  • Wer ruft an?
  • Warten auf Rückfragen!

Anschließend werden vom Disponenten der ILS die Einsatzkräfte alarmiert. Auch Verständigungen anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie z. B. Rettungsdienst, Wasserrettung, Notfallseelsorge oder der Polizei werden durch den Disponenten vorgenommen.

Sollte in einer Stresssituation anstatt der Notrufnummer 112 der Polizeinotruf 110 gewählt werden, wird das Telefonat von der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken in Nürnberg angenommen.

Durch den Disponenten werden auch hier einige Informationen erfragt. Anschließend wird entweder das Telefonat beendet und die Informationen werden der Integrierten Leitstelle weitergeleitet oder der Anrufer wird direkt zu einem Disponenten der Leitstelle weiterverbunden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Erste-Hilfe-Maßnahmen seitens des Anrufers erforderlich sind.

Die Zeit, in der die Feuerwehr von Eingang einer Meldung bei der alarmauslösenden Stelle bis an jede an einer Straße gelegenen Einsatzstelle der Gemeinde benötigen darf, beträgt laut der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBekBayFwG) höchstens 10 Minuten. Diese Zeit wird auch als Hilfsfrist bezeichnet.

Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus:

  • Gespräch- und
  • Dispositionszeit durch den Disponenten der ILS, sowie
  • Ausrücke- und
  • Anfahrtszeit der Feuerwehr

Die Ausrücke- und Anfahrtszeit darf in Bayern höchstens 8 Minuten und 30 Sekunden betragen.

Feuerwehr Adelsdorf und Verein

Aktuell leisten bei der Feuerwehr Adelsdorf 75 Personen aktiven Dienst.

Der Weg zu uns

In der Freiwilligen Feuerwehren leisten Frauen und Männer zwischen 18 und 63 Jahren ihren aktiven Dienst. In der Jugendfeuerwehr können sich Kinder ab 12. Jahren einbringen.

Neben der Jugendfeuerwehr gibt es in Adelsdorf auch eine Kinderfeuerwehr. Hier werden die Kinder durch die Betreuer der Feuerwehr Adelsdorf zum Thema Feuerwehr herangeführt. Altersgerecht werden Themen wie z. B. Erste Hilfe und das Absetzen eines Notrufes geübt.

Nähere Infos erhaltet ihr hier:
Kinderfeuerwehr Jugendfeuerwehr

Nein, eine Bewerbung ist nicht erforderlich.

Bei Interesse kann gerne jederzeit mit Alexander Triebel, dem Kommandant der Feuerwehr Adelsdorf, per E-Mail Kontakt aufgenommen und ein Termin für ein persönliches Treffen ausgemacht werden.

>>> Jetzt E-Mail schreiben <<<

Ja, auch eine passive Mitgliedschaft bei der Feuerwehr Adelsdorf e. V. ist möglich. Hierdurch unterstützen Sie die Feuerwehr mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 10 €. Auch höhere Beiträge sind möglich.

Füllen Sie jetzt Ihren Mitgliedsantrag aus und unterstützen Sie die Feuerwehr Adelsdorf!

Mitgliedschaft - passiv: beitrittserklarung_passiv.pdf

Rechtliches

Sonderrecht

Gemäß § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Feuerwehr von den Vorschriften der StVO befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist und somit befugt, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.

Die Einhaltung der Hilfsfrist, sprich das schnelle Erreichen der Einsatzörtlichkeit der Feuerwehr zu gewährleisten, lässt somit Sonderrechte für Feuerwehrangehörige zu.

Da es sich bei den Sonderrechten nach § 35 StVO um ein personengebundenes Recht handelt, können von jedem Angehörigen der Feuerwehr auf dem Weg zum Feuerwehrhaus Sonderrechte auch mit seinem privaten Pkw unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Dies wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart auch in zwei Beschlüssen aus dem Jahr 2002 (OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 26.04.2002, Az. 4 S 71/02 und 4 S 72/02) festgelegt.

Eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder das langsame Überfahren einer roten Ampel ohne Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer sind demnach gerechtfertigt und gesetzlich möglich.

Wegerecht

Getrennt hierzu muss das Wegerecht gemäß § 38 der StVO (Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn) betrachtet werden. Hierbei handelt es sich, anders als beim Sonderrecht, um ein fahrzeuggebundenes Recht, welches nur von speziell ausgerüsteten Fahrzeugen verwendet werden darf. Eine solche Nutzung wird demnach für Feuerwehrangehörige auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bei einer Alarmierung ausgeschlossen.

Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) regelt die Befugnisse der Feuerwehren in Bayern. Hierbei spielt es bei der Anwendbarkeit des Gesetzes keine Rolle, ob es sich um Berufs-, Pflicht- oder Freiwillige Feuerwehren handelt.

Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die westentlichen Befugnisse:

Betretung von fremden Gebäuden und Grundstücken

Artikel 23 Absatz 2 des BayFwG besagt, dass Feuerwehrleute und andere Hilfskräfte Sachen entfernen dürfen, die den Einsatz behindern; sie dürfen fremde Gebäude, Grundstücke und Schiffe zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung betreten und benutzen.

Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte haben die vom Einsatzleiter hierzu getroffenen Anordnungen zu befolgen und entsprechende sonstige Maßnahmen zu dulden.

Auch kann der Einsatzleiter Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichten, Fahrzeuge, Löschwasser, sonstige Löschmittel und andere zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung geeignete Sachen zur Verfügung zu stellen.

Platzverweisung

Gemäß Artikel 24 Absatz 1 des BayFwG können Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz behindert würde.

Zur Durchsetzung der Platzverweisung ist auch die Anwendung von unmittelbarem Zwang nach Maßgabe des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) zulässig.

Verhältnismäßigkeit

Alle getroffenen Maßnahmen müssen nach Artikel 25 BayFwG auch verhältnismäßig sein. Es muss von den Feuerwehrleuten die Maßnahme getroffen werden, welche am wenigsten beeinträchtigt. Sie dürfen nur so lange aufrecht erhalten werden, bis der Zweck der Maßnahme erreicht werden konnte.

Eine Nichtbeachtung von Anordnung oder gar ein sich zur Wehr setzen kann weitreichende Folgen für den Betroffenen haben.

Ordnungswidrigkeiten

Wer den Anordnungen nicht Folge leistet oder Handlungen duldet, handelt gemäß Artikel 26 des BayFwG ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro belegt werden.

Anwendung von unmittelbarem Zwang

Zur Durchsetzung einer Anordnung kann es im Einzelfall dazu kommen, dass die Feuerwehrleute gezwungen sind unmittelbaren Zwang anzuwenden, wenn das Ziel der Anordnung, beispielsweise den Weg frei zu machen, nicht anders erreichtw werden kann.

Straftaten

Zum Schutz von Einsatzkräften wurde 2017 der § 115 im Strafgesetzbuch (StGB) geschaffen.

Hier ist in Absatz 3 geregelt, dass auch bestraft wird, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr ... durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert oder wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift.

Folgen

Das StGB sieht als Strafrahmen eine Freitheitsstraße bis zu drei Jahre oder Geldstrafe für die vorsätzliche Behinderung einer Einsatzkraft vor.

Bei einem tätlichen Angriff (Schlag, Tritt) ist eine Geldstrafe im StGB nicht vorgesehen. Hier ist mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu rechnen.

In den folgenden Gesetzen und Verordnungen erhalten Sie weitere Informationen zu den Vorschriften:
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)
Strafgesetzbuch (StGB)
Straßenverkehrsordnung (StVO)